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AGB

AGB

1. Allgemeine Bedingungen
Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma HARVEYCOM, Sven H. Beckers sie schriftlich bestätigt. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten. 

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.

Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Die als vereinbart geltende Hauptleistung wird ausschließlich durch die Präzisierung der schriftlichen Auftragsbestätigung abgegrenzt. Die Verkaufsangestellten der Firma HARVEYCOM, Sven H. Beckers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinausgehen. Solche Abreden verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

An uns gerichtete Angebote können wir innerhalb einer frist von 30 Tagen annehmen.


3. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll und Einfuhrgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum EURO zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt. 

4. Lieferung, Leistung und Installation
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung eventueller Vertragsmodalitäten erfolgt ist und verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Käufer zur Annahme, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Dienstleistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung im Stundennachweis erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen. 

5. Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber HARVEYCOM, Sven H. Beckers für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust. Dienstleistungen erfolgen in der Regel im Stundennachweis, soweit nicht vorab anderweitig schriftlich vereinbart. 

6. Versand und Gefahrenübergang
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich HARVEYCOM, Sven H. Beckers vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden wird die Ware für den Versand durch HARVEYCOM, Sven H. Beckers zwangsversichert. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind HARVEYCOM, Sven H. Beckers unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne das es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. 

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Kunden entsprechend der Fachhandelspreisliste zusätzlich berechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für HARVEYCOM, Sven H. Beckers kosten- und spesenfrei angenommen.Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht HARVEYCOM, Sven H. Beckers ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt unberührt. HARVEYCOM, Sven H. Beckers ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist HARVEYCOM, Sven H. Beckers berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann HARVEYCOM, Sven H. Beckers jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die HARVEYCOM, Sven H. Beckers Wechsel angenommen hat oder für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden in diesem Fall sofort fällig. 

8. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der HARVEYCOM, Sven H. Beckers bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, nicht der HARVEYCOM, Sven H. Beckers gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt HARVEYCOM, Sven H. Beckers das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im

ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der HARVEYCOM, Sven H. Beckers hinzuweisen und HARVEYCOM, Sven H. Beckers  unverzüglich zu unterrichten, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können.Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der HARVEYCOM, Sven H. Beckers an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf HARVEYCOM, Sven H. Beckers zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch HARVEYCOM, Sven H. Beckers gelten nicht als Vertragsrücktritt, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an HARVEYCOM, Sven H. Beckers ab. HARVEYCOM, Sven H. Beckers  ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf das Verlangen der HARVEYCOM, Sven H. Beckers hin wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. HARVEYCOM, Sven H. Beckers  darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der HARVEYCOM, Sven H. Beckers um mehr als 20 %, gibt HARVEYCOM, Sven H. Beckers auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der HARVEYCOM, Sven H. Beckers. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der HARVEYCOM, Sven H. Beckers benutzt werden. 

9. Gewährleistungen
HARVEYCOM, Sven H. Beckers gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von HARVEYCOM, Sven H. Beckers schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistungsansprüche gegen HARVEYCOM, Sven H. Beckers verjähren in vierundzwanzig Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt HARVEYCOM, Sven H. Beckers lediglich Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, das Defektteil frei an die HARVEYCOM, Sven H. Beckers zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der HARVEYCOM, Sven H. Beckers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der HARVEYCOM, Sven H. Beckers über. Falls HARVEYCOM, Sven H. Beckers Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle einer Nachbesserung übernimmt HARVEYCOM, Sven H. Beckers die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen.Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der HARVEYCOM, Sven H. Beckers technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der HARVEYCOM, Sven H. Beckers in Rechnung gestellt. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.Jegliche Haftung für unentgeltliche und/oder telefonisch erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. 

10. Haftung
HARVEYCOM, Sven H. Beckers haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in den sie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend haftet. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HARVEYCOM, Sven H. Beckers nur für solche Schäden, deren Eintritt HARVEYCOM, Sven H. Beckers bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnte. Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche der HARVEYCOM, Sven H. Beckers zum Zweck der Installation oder Reparatur überlassen werden, wird von HARVEYCOM, Sven H. Beckers keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet in allen Fällen vorab eine Sicherungskopie auf eigene Kosten anzufertigen. 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so1.) ist der Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag, seiner Durchführung und Abwicklung der Geschäftssitz der HARVEYCOM, Sven H. Beckers;2.) gilt für sämtliche Ansprüche aus 11.1. das Landgericht Köln als sachlich und örtlich vereinbart;3.) gilt als Gerichtsstand je nach Streitwert oder sonstiger sachlicher Zuständigkeit das Landgericht Köln oder das Amtsgericht Wipperfürth als örtlich und sachlich zuständig für alle Ansprüche gemäß Ziffer 11.1. als vereinbart, sofern sich die Zuständigkeit nicht bereits aus Ziffer 11.2. ergibt;4.) ist HARVEYCOM, Sven H. Beckers in jedem Fall berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. 

12. Datenschutz
Ihre Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen elektronisch und / oder manuell durch HARVEYCOM, Sven H. gespeichert. Sollte es zur Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sein, so geben wir ihre Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter. Eine Weitergabe der Daten an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie Bankinstitute behalten wir uns ausdrücklich vor. 

13. Exportbeschränkungen
Die von uns vertriebenen Artikel können Exportbeschränkungen unterliegen. Deshalb kann der Export in einige Länder gänzlich verboten oder nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung gestattet sein. Der Käufer verpflichtet sich deshalb, sich strikt an mögliche Exportbeschränkungen zu halten und die behördlichen Bestimmungen für den Export genau zu beachten. 

14. Mitteilungen des Verkäufers
HARVEYCOM, Sven H. Beckers wird alle Mitteilungen an den Sitz oder die ihr zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche oder telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung oder der Übergabe an die Post als erfolgt. 

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in juristisch zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.  

Radevormwald, im Dezember 2006